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Verein: Bund verstärkt Massnahmen gegen das Coronavirus

Der Bundesrat hat angesichts der angespannten epidemiologischen Lage an seiner Sitzung vom 13. Januar 2021 weitere Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Er hat zum einen die im Dezember beschlossenen Massnahmen um fünf Wochen verlängert: Restaurants, Kulturbetriebe, Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen bleiben bis Ende Februar geschlossen.

Im FAQ vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) kann entnommen werden, was das für den Sport bedeutet:

Freizeit- und Sportbetriebe inkl. Fitnesszentren und Sporteinrichtungen bleiben geschlossen. Alle Einzel- und Gruppentrainings in den entsprechenden Innenräumen sind untersagt. Einzelsportarten, die draussen ausgeführt werden (wie Joggen, Langlauf, Radfahren etc.) sowie Gruppentrainings bis maximal 5 Personen im freien Gelände bleiben gestattet (Sportarten mit Körperkontakt wie auch Wettkämpfe im Freizeit-/Laiensport ausgenommen). Sportanlagen können aber für Sportaktivitäten von Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahren offen sein (z.B. Kunsteisbahn, Skaterhalle); Erwachsene dürfen kleine Kinder in die Anlage begleiten, aber selber keinen Sport treiben. Trainingsaktivitäten im Leistungssport und Profispiele in Sporthallen ist erlaubt, Wettkämpfe finden nur unter Ausschluss von Zuschauern statt.

Für das Unihockey zusammengefasst heisst das:

  • Sportbetriebe bleiben geschlossen
  • Weiterhin erlaubt:
    • Sport im Freien in Gruppen bis maximal fünf Personen
    • Trainings von Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahre

Besten Dank für die Kenntinssnahme
UHT Eggiwil